SaaS AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1000° digital GmbH

 

Vertragspartner ist die 1000° digital Gesellschaft für Multimedia u. e­Commerce mbH, Mozartstraße 3, 04107 Leipzig, Deutschland (HRB Leipzig 19362). Der Vertragspartner wird nachfolgend mit „1000grad“ bezeichnet.

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SaaS (SaaS­ AGB) gelten für alle Online-­Leistungen von 1000grad. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, sofern 1000grad ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Der Kunde kann diese SaaS AGB jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem von 1000grad.de erreichbaren Link „SaaS ­AGB“ aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag über Leistungen von 1000grad kommt zustande durch
    1. den Zugang der Annahmeerklärung des schriftlichen Angebotes von 1000grad oder ggf.
    2. durch Annahme des Antrages mittels E-­Mail seitens 1000grad, sofern der Kunde zuvor durch das Absenden der vollständigen Buchungseingaben sowie der Angebotsauswahl über die Buchungsfunktion derjeweiligen Website von 1000grad und Drücken des Buttons „Verbindlich buchen“ ein Angebot abgegeben hat.
  2. Die 1000grad­-Websites selbst stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.
  3. Der Kunde muss Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sein, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 3 Preise

    1. Die Preise der Leistungen von 1000grad richten sich nach den jeweils geltenden Preislisten bzw. dem zugrundeliegenden Angebot.
    2. Die Nutzungsentgelte sind mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Nutzungsentgelt fällt für jeden angefangenen Kalendermonat ab betriebsfähiger Bereitstellung an. Der Kunde kann sie mittels Überweisung oder sonstiger von 1000grad angebotener Zahlungsmittel begleichen. Abonnements sind im Voraus zu zahlen für jeden Kalendermonat. Ein voller monatlicher Preis wird berechnet, wenn der Kunde einzelne Lizenzen vor Ablauf eines Monats kündigt, dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund. In diesem Fall ist das Entgelt zeitanteilig zurückzuzahlen. Im Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    3. 1000grad ist berechtigt, das Entgelt erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von 4 Wochen zum darauf folgenden Monatsbeginn zu erhöhen. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird 1000grad den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
    4. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe.
    5. Sonstige Leistungen werden von 1000grad nach Aufwand erbracht zu jeweils von den Parteien zu vereinbarenden Preisen.
    6. Kostenlose Leistungen werden ausschließlich zur nichtkommerziellen Verwendung angeboten. Die öffentliche Bereitstellung oder der Weiterverkauf von kostenlosen Leistungen, die der Voransicht oder Prüfung dienen, ist nicht gestattet. 1000grad behält sich vor, diese Leistungen jederzeit zu verändern oder einzustellen.

§ 4 Geheimhaltung

  1. Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch 1000grad vertraulich zu behandeln sind insbesondere die ANWENDUNGSDATEN, sollte 1000grad von diesen Kenntnis erlangen.
  2. Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
    1. ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder
    2. der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder
    3. der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
  3. Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist

§ 5 Insolvenz bzw. drohende Insolvenz einer Vertragspartei

Eine Partei hat die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn

  1. sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt
  2. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist
  3. sie auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss,
  4. gegen sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder
  5. sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.

§ 6 Haftung

  1. Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt
  3. Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von 1000grad auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Vertragspflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist
  4. In keinem Fall haftet eine der Parteien für Schadenersatz für atypische Schäden, mittelbare Schäden, beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden; auch nicht im Falle von Fahrlässigkeit oder Erfolgshaftung; unabhängig davon ob die Partei von einem Schaden wusste oder den Schaden absehen konnte oder nicht
  5. Die Haftung beider Parteien ist auf die durch den Kunden tatsächlich an 1000grad entrichteten Nutzungsentgelte für die ANWENDUNG nach diesem Vertrag begrenzt. In keinem Fall überschreitet die Haftung für eine der Parteien jedoch einen Betrag von € 500.000,­-
  6. Sofern 1000grad der Vertragspartner ist, so bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

§ 7 Referenzen

1000grad ist berechtigt, den Kunden in Werbeunterlagen, im Internet und sonstigen Veröffentlichungen als Referenz zu nennen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden dagegen stehen.
Der Kunde willigt bereits jetzt ein, 1000grad die erforderlichen Rechte beispielsweise an der Nutzung des Logos einzuräumen. Sollten für die Verwendung besondere Vorgaben bestehen, wird der Kunde diese mitteilen.

§ 8 Gerichtsstand

  1. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich­rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Leipzig als Gerichtsstand vereinbart.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-­Kaufrechts Anwendung
  2. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit die vorliegenden SaaS AGB (in deutscher Sprache) in eine andere Sprache übersetzt wurden und dem Kunden zur Verfügung stehen, ist für das Vertragsverhältnis zu 1000grad die deutsche Sprachfassung maßgeblich. Dies gilt insbesondere, sofern zwischen der deutschen Sprachfassung und einer übersetzten Fassung Unstimmigkeiten oder Widersprüche bestehen
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand: 07.04.2016