Datenschutz wird bei uns groß geschrieben. Aus diesem Grund bietet ein 1000°ePaper drei Möglichkeiten, individuelle Datenschutz-Einstellungen vorzunehmen: Cookie-Hinweis, Datenschutzerklärung und Impressum. Damit gewährleisten Sie nicht nur die Sicherheit Ihrer Kundendaten. Auch die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt damit kein Problem dar. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie Cookie-Hinweis, Datenschutzerklärung und Impressum zu Ihrem ePaper hinzufügen und beantworten die meist gestellten Fragen zum Thema. Mit Klick auf die jeweilige Frage gelangen Sie direkt zur Antwort.
1. Datenschutzerklärung
- Benötige ich zwingend eine Datenschutzerklärung im ePaper?
- Wie lege ich die Datenschutzerklärung im ePaper an?
- Wie wird der Datenschutzhinweis im ePaper angezeigt?
- Welche Informationen müssen in die Datenschutzerklärung?
2. Cookie-Hinweis
- Wann muss ich in meinem ePaper auf Cookies hinweisen?
- Wie lege ich einen Cookie-Hinweis im ePaper an?
- Wie wird der Cookie-Hinweis im ePaper angezeigt?
3. Impressum
- Ist ein Impressum im ePaper Pflicht?
- Wie lege ich ein Impressum in der Menüleiste meines ePapers an?
- Wie wird das Impressum im ePaper angezeigt?
1. Datenschutzerklärung
Benötige ich zwingend eine Datenschutzerklärung im ePaper?
Zwingend erforderlich ist eine Datenschutzerklärung in Ihrem ePaper nur dann, wenn Sie mit Hilfe des ePapers personenbezogene Daten erheben, z.B. in Form von Kontaktformularen oder durch Tracking-Tools, und gleichzeitig das ePaper unabhängig von Ihrer Webseite veröffentlichen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihr ePaper als eigenständigen Weblink veröffentlichen und dieser nicht über Ihre Webseite erreichbar ist.
Wie lege ich die Datenschutzerklärung im ePaper an?
Wie wird der Datenschutzhinweis im ePaper angezeigt?
Welche Informationen müssen in die Datenschutzerklärung?
2. Cookie-Hinweis
Wann muss ich in meinem ePaper auf Cookies hinweisen?
Für den Cookie-Hinweis gilt dasselbe wie für die Datenschutzerklärung: Veröffentlichen Sie Ihr ePaper auf Ihrer eigenen Webseite, dann benötigen Sie im ePaper keinen separaten Cookie-Hinweis. Es gilt stattdessen der Cookie-Hinweis Ihrer Webseite. Wenn Ihr ePaper aber beispielsweise über Google zu finden ist und das ePaper der erste Kontaktpunkt ist, den die Nutzer mit Ihrem Internetauftritt haben, empfehlen wir das Hinzufügen eines Cookie-Hinweises, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Wie lege ich einen Cookie-Hinweis im ePaper an?
Wie wird der Cookie-Hinweis im ePaper angezeigt?
3. Impressum
Gemäß §5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) sind alle geschäftlichen Diensteanbieter im Internet verpflichtet, ein Impressum “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar“ und „ständig verfügbar“ zu halten.
Ist ein Impressum im ePaper Pflicht?
- Das Impressum ist bereits auf den Seiten Ihres ePapers, d.h. in der ursprünglichen PDF-Datei, enthalten.
- Sie verlinken innerhalb des ePapers gut erkennbar auf Ihr Impressum oder auf Ihre Webseite, auf der das Impressum leicht zu finden ist.
- Sie legen ein Impressum in der Menüleiste des ePaper-Players an.